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   BFH, 27.05.2008 - I B 201/07   

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https://dejure.org/2008,19484
BFH, 27.05.2008 - I B 201/07 (https://dejure.org/2008,19484)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2008 - I B 201/07 (https://dejure.org/2008,19484)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - I B 201/07 (https://dejure.org/2008,19484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    An der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache fehlt es, wenn sich die Beantwortung unmittelbar aus dem Gesetz ergibt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 27.05.2008 - I B 201/07
    Eine Rechtsfrage ist nicht in diesem Sinne klärungsbedürftig, wenn sich ihre Beantwortung unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.2006 - VII B 240/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Darlegungslast

    Auszug aus BFH, 27.05.2008 - I B 201/07
    Allein der von der Klägerin hervorgehobene Umstand, dass die streitgegenständliche Frage nicht Gegenstand schon vorhandener Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisungen ist, begründet eine solche nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2006 VII B 240/05, BFH/NV 2007, 922; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 34, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2013 - I B 183/12

    Abzinsung von unverzinslich gewordenen Verbindlichkeiten

    Die Frage rechtfertigt jedoch keine Revisionszulassung, weil sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat und folglich nicht klärungsbedürftig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2008 I B 201/07, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 28, m.w.N.).
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